Sars Co V2Für den gesamten Freistaat Sachsen gilt ab Montag, 24.03.2020, 0:00 Uhr eine verschärfte Ausgangsbeschränkung.
Diese ist vorerst für 14 Tage gültig. 
Was bedeutet das?

Sachsens Innenminister Roland Wöller:
"Ab Montag 00:00 Uhr ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund in Sachsen untersagt"

Wann ist das Verlassen der Wohnung oder des eigenen Hauses erlaubt?

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung
  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit)
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel
  • Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften
  • Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel, Banken, Tankstellen)
  • Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten usw.
  • Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen
  • unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren

 

Der Vorstand des KGV "Sonnenlehne II" e.V. wird Sie auf dieser Seite über die weitere Entwicklung auf dem aktuellen Stand halten.


Wichtige Dokumente zur Ansicht und zum Download:

adobe pdf logoSächsisches Ministerium für Soziales - Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung (2020-03-22)