Für den gesamten Freistaat Sachsen gilt ab Montag, 24.03.2020, 0:00 Uhr eine verschärfte Ausgangsbeschränkung.
Diese ist vorerst für 14 Tage gültig. Was bedeutet das?
Sachsens Innenminister Roland Wöller:
"Ab Montag 00:00 Uhr ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund in Sachsen untersagt"
Wann ist das Verlassen der Wohnung oder des eigenen Hauses erlaubt?
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Der Vorstand des KGV "Sonnenlehne II" e.V. wird Sie auf dieser Seite über die weitere Entwicklung auf dem aktuellen Stand halten.
Wichtige Dokumente zur Ansicht und zum Download:
Sächsisches Ministerium für Soziales - Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung (2020-03-22)